Leistungen

Ernährungstherapie

Durch unsere Ernährung können wir unseren Körper gesund und vital halten und unterschiedlichste Krankheiten können durch eine Umstellung der Ernährungsweise gezielt behandelt werden und somit eine bessere Lebensqualität erreicht werden.

Eine Diät- oder Ernährungstherapie muss durch eine Notwendigkeitsbescheinigung von einem Arzt verordnet werden und wird in der Regel von allen Krankenkassen bis zu 80-85% bezuschusst.

Indikationen für eine Ernährungstherapie nach §43 SGB V:

  • Adipositas/Übergewicht
  • Diabestes mellitus Typ 1 und Typ 2
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Lebensmittelallergien
  • Lebensmittelunverträglichkeiten/-intoleranzen
  • Morbus Crohn, Colitis ulcerosa
  • Bluthochdruck
  • Krebserkrankungen
  • und noch einiges mehr…

Eine individuell auf Sie und Ihr Leben angepasste Therapie für mehr Eigenverantwortlichkeit und einen gesünderen Alltag ist mein Ziel für Sie.

Ernährungsberatung nach § 20 SGB V:

Im Bereich der Prävention ist keine ärztliche Verordnung notwendig, trotzdem werden viele Programme für einen gesünderen Lebensstil von den Krankenkassen gefördert.

Im Bereich der Ernährung geht es hierbei um die Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, eine Verbesserung der eigenen Ernährung, leichtes Übergewicht zu reduzieren oder ganz zu vermeiden und um Kindern eine gesunde Ernährung näher zu bringen.

Ambitionierte Breiten- und Fitnesssportler können durch Nutritional Timing Ihre Leistung weiter optimieren – auch hierzu berate ich Sie gerne.

Leistungsspektrum:

  • Ambulante Ernährungstherapie nach §43 SGB V
  • Präventive Ernährungsberatung nach §20 SGB V
  • Ernährung in Gesundheits-/ Breiten- und Fitnesssport
  • Ernährung in besonderen Lebensphasen (Schwangerschaft, Stillzeit)
  • Einkaufsberatung/Kühlschrank-Check
  • Online-Termine/mobiler Service
  • Bezuschussung durch Krankenkassen möglich